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   BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 29.04   

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BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 29.04 (https://dejure.org/2004,20159)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.2004 - 6 B 29.04 (https://dejure.org/2004,20159)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 2004 - 6 B 29.04 (https://dejure.org/2004,20159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der behördlichen Eingriffsbefugnis gemäß § 15 Versammlungsgesetz (VersG) - Zu stellende Anforderungen an eine Gefahrenprognose bei Erlass eines vorbeugenden Verbotes - Voraussetzungen für ein Versammlungsverbot nach § 15 VersG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 29.04
    Der Kläger verweist auf die in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 - (BVerfGE 69, 315 ) aufgestellten Rechtssätze, dass die behördliche Eingriffsbefugnis nach § 15 VersG u.a. dadurch begrenzt ist, "dass Verbote und Auflösungen nur bei einer 'unmittelbaren Gefährdung' der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung statthaft sind.
  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 29.04
    In gleicher Weise verfehlen die Ausführungen zu dem aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 - (NJW 2000, 3051 ) zitierten Satz "Haben sich bei Veranstaltungen an anderen Orten mit anderen beteiligten Gefahren verwirklicht, so müssen besondere, von der Behörde bezeichnete Umstände die Annahme rechtfertigen, dass ihre Verwirklichung ebenfalls bei der nunmehr geplanten Versammlung zu befürchten sind" die genannten Darlegungsvoraussetzungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01

    Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 29.04
    Der Kläger führt außerdem folgenden in dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ - 21/01 - (DVBl 2001, 1132 ) enthaltenen Rechtssatz an: "Ein Versammlungsverbot nach § 15 VersG setzt jedoch voraus, dass nach den zurzeit des Erlasses der Verbotsverfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 29.04
    Mit Angriffen gegen die berufungsgerichtliche Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung kann deshalb der Revisionszulassungsgrund der Divergenz nicht dargelegt werden (Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 264).
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